Im vergangenen Jahr wurden aufgrund mehrerer Anträge und Initiativen der CDU die Förderrichtlinien für Vereine überarbeitet. Nun sind die Förderanträge auf der Internetseite der Stadt verfügbar. Bei der Jugendförderung erhalten Vereine pro Kind 20 Euro/Jahr. Ein Antrag lohnt sich also. Die Antragsfrist wurde bis 31. März verlängert.

Neben der Jugendförderung können Vereine auch Gelder für Investitionen, Jubiläen und Sonderzuschüsse beantragen. Die wichtigsten Formulare sind auf der Internetseite der Stadt in der Rubrik „Vereine und Sport“ unter dem Menüpunkt „Leben in Blieskastel“ zu finden. Antragsberechtigt sind im Wesentlichen alle Sport-, Kultur- und Freizeittreibenden Vereine. Wohlfahrtsverbände und Hilfsorganisation können durch Beschluss der rot-grünen Ratsmehrheit leider keinen Antrag stellen.

Tipp: Förderrichtlinien im Detail ansehen und im Zweifelsfall beantragen

Wie die Stadtratsmitglieder Jürgen Gaa und Johannes Engel berichten, lohnt sich für Vereine der genaue Blick in die Förderrichtlinien. Diese finden sich etwas versteckt in der Rubrik „Satzung und Sonstige Regelwerke“ im Menüpunkt „Amtliches und Rathäuser“. 

So verlangt das Formular zur Jugendförderung die Anzahl der Kinder, die „Aktiv am Vereinstraining teilgenommen haben“, was durch eine „Meldung an den Verband“ belegt werden soll. „Dies ist nicht für alle Vereine praktikabel und in der Förderrichtlinie auch nicht vorgesehen. Die Formulierung ist im Falle kulturtreibender und freizeitgestaltender Vereine zudem irreführend. Wir empfehlen allen betroffenen Vereinen generell ihre aktiven Jugendlichen zu melden!“, so Jürgen Gaa und Johannes Engel.

Die CDU hofft, dass die Informationen und Formulare auf der Internetseite der Stadt noch transparenter gestaltet werden. Sollten Vereine Probleme bei ihrer Beantragung haben, können sie ich gerne an die CDU-Stadtratsfraktion wenden.